Jugendschutz im SchülerVZ
AGBs und Verhaltenskodex
Beim „SchülerVZ“ handelt es sich um ein Angebot, das speziell Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen soll. Der Anbieter selbst betont, dass man aufgrund der jungen Zielgruppe besonders großen Wert auf die Einhaltung und Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen legt.
Der Anbieter selbst hält sich, was die Werbung auf der Plattform betrifft, an einen eigenen Werbekodex, der nur für Kinder ab 12 geeignete Werbung gestattet. Zusätzlich ist der Anbieter Mitglied in der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)", einem Verein, der 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Aufgrund des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist der Anbieter des „SchülerVZ“ außerdem verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.
Von den Nutzern fordert man die Einhaltung der AGB und eines speziellen Verhaltenskodexes, der inzwischen mit kurzen Videos zu einzelnen problematischen Themen wie z.B. Mobbing und Datenschutz illustriert ist. Die AGB sind erwartungsgemäß sehr juristisch formuliert und damit zumindest für die jüngeren Mitglieder völlig unverständlich.
Auszug aus den AGB des SchülerVZ:
„Darüber hinaus muß das künftige Mitglied die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Reife besitzen, um die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten zu verstehen. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer daher gegenüber dem Betreiber, das zwölfte (12.) Lebensjahr vollendet zu haben und sich über die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten bewußt zu sein.“ (http://www.schuelervz.net/l/terms)
Es ist fraglich, wie viele Kinder über diese Einsichtsfähigkeit verfügen. Immerhin wird hier vorausgesetzt, dass bereits Kinder die erforderliche Reife besitzen, einen so abstrakten Vorgang wie die Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten zu verstehen.
Der Verhaltenskodex hingegen ist auch für Kinder verständlich und hilfreich – vorausgesetzt, sie lesen ihn überhaupt und sind sich der Gefahren bewusst, die im SchülerVZ lauern.
Da Erwachsene offiziell und legal keinen Zugang zum SchülerVZ haben, versucht der Anbieter auf seinen Seiten für Eltern und Lehrer, diesen einen Einblick in das SchülerVZ zu geben. Zum Thema Sicherheit der Nutzer und Kontrolle der Inhalte finden sich folgende Einträge:
Was tut SchülerVZ für die Sicherheit der Nutzer?
„Über verschiedene medienpädagogische Aufklärungsmaßnahmen versuchen wir unsere Nutzer gezielt zu erreichen und aufzuklären. Jeder Nutzer kann selbst entscheiden, wie viel er von sich preisgeben möchte. Die umfangreichen Privatsphäreeinstellungen ermöglichen ebenso wie eine Ignorierfunktion jedem, sich selbst zu schützen.“
„Inhalte, welche gegen unsere Verhaltenskodex verstoßen, können unsere Nutzer an uns melden. Ein ständig wachsendes Team aus Supportkräften nimmt sich jeder Mail und jeder Meldung unserer Nutzer verantwortungsbewusst an und löscht entsprechende Inhalte.“
Kontrolliert der Betreiber Inhalte?
„Mit Hilfe der Melde-Funktion können unsere Nutzer jederzeit bedenkliche Profile, Gruppen oder Bilder melden. Die im System einlaufenden Meldungen werden unverzüglich und gewissenhaft von unseren Mitarbeitern bearbeitet. Im Zweifelsfall werden einzelne Inhalte gelöscht. Des Weiteren werden negativ auffällige Nutzer verwarnt. Bestimmte Gruppen werden in der Suchfunktion gefiltert, sobald sie als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft werden. Solche Gruppen werden natürlich sofort gelöscht.“
(aus den FAQs für Eltern und Lehrer, http://www.schuelervz.net/l/parents/2/)
Der Anbieter befreit sich zwar mit seinen AGB juristisch von der Haftung für von Nutzern eingestellte Inhalte, doch es ist stark zu bezweifeln, ob eine Überwachung des Angebotes wie sie im Moment stattfindet ausreicht, um einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten.
Die Mitglieder von SchülerVZ können Inhalte, die ihnen bedenklich erscheinen, an ein Supportteam melden, dass dann überprüft, ob diese gelöscht oder die entsprechenden Nutzer verwarnt werden.
Die Überprüfung und Beanstandung von Inhalten obliegt somit den Nutzern der Community. Dies sind größtenteils Minderjährige, denen die Tragweite ihres Handelns noch nicht in vollem Umfang bewusst ist. Oftmals sind gerade die Inhalte, die aus Sicht des Jugendschutzes als bedenklich einzustufen sind, sehr beliebt bei den Nutzern. Grenzüberschreitungen gehören zum Erwachsenwerden dazu. Gerade aus diesen Gründen wird sich niemand finden, der solche Gruppen meldet. Weiterhin erscheint das Konzept der „sich selbst kontrollierenden“ Community als moralisch fragwürdig. Nutzer kontrollieren Nutzer, übernehmen eine Art Überwachungs- und Polizeifunktion. Schnell ist die Drohung bei der Hand, einen anderen Nutzer einfach „anzuzeigen“, sei es nun berechtigt oder unberechtigt. In einer Community, in der jeder jeden überwacht und meldet, entsteht kein Gemeinschaftsgefühl und erst recht keine Umgebung, in der sich alle wohlfühlen.
Die Verantwortung für eingestellte Inhalte allein den Nutzern zu übertragen, ist unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte mehr als fragwürdig.
Technisch sollte es zumindest möglich sein, Gruppen bei der Erstellung einem „Zulassungsverfahren“ zu unterziehen, d.h. sie von einem Moderator im voraus prüfen zu lassen. Die Erstellung von offensichtlich für Kinder ungeeigneten Gruppen würde so verhindert. Doch eine Kontrolle durch den Anbieter findet in dieser Form nicht statt – eindeutig jugendgefährdende Inhalte finden sich online und sind für jeden erreichbar, bis sie jemand meldet.
Es ist somit auch nicht verwunderlich, dass sich der Anbieter seiner Verantwortung noch ein Stückchen weiter zu entledigen versucht, indem er in den FAQs für Eltern darauf hinweist, dass die Vermittlung eines kompetenten Umgangs mit dem „SchülerVZ“ eine Aufgabe ist, die zum großen Teil den Eltern und auch Lehrern obliegt.
Dies setzt jedoch voraus, dass Eltern und Lehrer die Gefahren des „SchülerVZ“ erkennen und thematisieren. In den meisten Fällen wird das SchülerVZ jedoch von Kindern und Jugendlichen sehr selbständig und ohne Anleitung durch einen Erwachsenen genutzt.
Identitäten im SchülerVZ
Eine Anmeldung beim „SchülerVZ“ soll laut Angaben des Anbieters erst ab 12 Jahren erfolgen. Da die Altersangaben nicht überprüft werden, sind auch schon zahlreiche jüngere Schüler Mitglied im „SchülerVZ“. Gerade wenn in den Klassen einzelne Schüler bereits alt genug sind und Mitglied werden oder Freunde außerhalb der Schule bereits Mitglied sind, wollen die Jüngeren natürlich auch dazugehören. Man klickt eben einfach ein passendes Alter an und schon kann man sich problemlos anmelden. Ein „Unrechtsbewusstsein“ ist in dieser Beziehung kaum vorhanden, zu abstrakt ist der entstehende Schaden. Und das Argument „Jugendschutz“ spielt für Kinder und Jugendliche sowieso eine untergeordnete Rolle – die Vorschriften werden meist als Einschränkungen der persönlichen Freiheit empfunden, die es kreativ zu umgehen gilt.
Auch die Identität der Mitglieder selbst wird nicht kontrolliert. Eine Anmeldung sollte nach den Regeln des „SchülerVZ“ zwar mit richtigem und vollständigem Namen erfolgen, doch geprüft werden die gemachten Angaben nicht.
Natürlich wird die Möglichkeit, sich mit falschen Angaben anzumelden, nicht nur von jüngeren Kindern, sondern auch von Erwachsenen mit zweifelhaften Motiven genutzt.
Einen wirksamen Schutz vor solchen bewussten „Falschanmeldungen“ kann der Anbieter entgegen eigenen Angaben nicht bieten. Zwar steht in den FAQs: "... bleibt das Forum über die Einlade-Funktion geschützt. Das Risiko, dass Unbefugte sich einfach einen Zugang zur Plattform verschaffen können, wird durch unsere Schutzmaßnahmen minimiert."
Wie genau diese Schutzmaßnahmen aussehen, bleibt jedoch unklar.
Eine Einladung ins „SchülerVZ“ bekommt praktisch jeder, der sie haben will. Wer wirklich niemanden im „SchülerVZ“ kennt, besorgt sich eben über ein Internetforum eine Einladung.
Die Gefahren, die daraus insbesondere für Kinder entstehen, liegen auf der Hand.
Nirgendwo kann man sich so leicht einen Überblick über die Schüler einer Schule verschaffen, wie im „SchülerVZ“. Die meisten Schüler geben ihren vollen Namen und die Klasse an, erläutern ihre Hobbies und Interessen und stellen ein Bild von sich online. Eine Kontaktaufnahme ist über die Nachrichtenfunktion denkbar einfach.
Belästigungen jeglicher Art sind nur schwer nach zu verfolgen, wenn die Identität des Belästigenden nicht festgestellt werden kann, weil dieser sich unter falschen Namen und mit einer falschen Emailadresse angemeldet hat.
Misstrauen gegenüber Unbekannten ist also dringend angebracht. Trotzdem wird mit dem Begriff „Freund“ im „SchülerVZ“ meist sehr sorglos umgegangen. Es ist ja auch toll und verschafft soziales Prestige, wenn man eine lange Freundesliste hat. Bereitwillig werden Dinge erzählt, die sehr privat sind. Dabei verlieren viele Kinder aus den Augen, dass sie es hier mit einem komplett fremden Menschen zu tun haben, über den sie rein gar nichts wissen. Auch wenn der neue virtuelle Freund nett und sympathisch erscheint - auf ein Treffen im „Real Life“ mit einem Unbekannten sollte man sich nicht einlassen.
"Komasaufen statt Hausaufgaben" – die Gruppen im SchülerVZ
"Komasaufen statt Hausaufgaben", "Islam ist Terror", "Saufen, f!cken und dann kotzen", "Deutsche Kultur bewahren! Weniger ausländischer Einfluss", "Ich glaube nicht an die Kriegsschuld Lüge", "Die Republikaner - aus Liebe zum Vaterland"... eine kleine Auswahl an Gruppen aus dem „SchülerVZ“, gefunden im Juni 2008.
Wie auch der Anbieter selbst feststellt, sind die Gruppen im „SchülerVZ“ ein Spiegel dessen, was Schüler auch im realen Leben interessiert.
Das reicht von der letzten Mathearbeit, Lästern über Lehrer und Mitschüler, Organisation einer Party, bis hin zu Drogen, Pornos und Gewalt.
Auch eine Reihe politischer und religiöser Gruppen aller Richtungen bestehen im „SchülerVZ“ und verbreiten ihre Ideologien.
Über die Suchfunktion lassen sich schnell Gruppen finden, deren Inhalt nicht für Jugendliche geeignet ist.
- » Grafik: "FSK 18 Computerspiele"
- » Grafik: "Alkohol und Drogen"
- » Grafik: "Waffen"
- » Grafik: "Rechts und Links"
Jedes Mitglied kann eigene Gruppen zu einem Thema gründen oder sich an der Diskussion in einer bereits bestehenden Gruppe beteiligen. Die Inhalte der Gruppen werden nicht vom Anbieter überprüft, es sei denn, ein Nutzer meldet die Gruppe dem Supportteam. Verstößt die Gruppe gegen den Verhaltenskodex des „SchülerVZ“, wird der Gründer verwarnt und die Gruppe eventuell gelöscht. Es ist jedoch ein leichtes, eine gelöschte Gruppe erneut zu gründen. So geht die alte Diskussion in einer neuen Gruppe weiter.
Mittlerweile gibt es zumindest in der Suchfunktion einen Wortfilter, der bestimmte Suchbegriffe filtert und zu diesen Begriffen dann kein Ergebnis liefert. Die betreffenden Gruppen bestehen jedoch trotzdem weiter.
Ein weiteres Problem ist die große Altersspanne der Mitglieder. Natürlich möchten die Nutzer in den Gruppen Themen diskutieren, die sie aktuell interessieren. Während jedoch für einen Volljährigen die Diskussion z.B. über das neueste Computerspiel ab 18 durchaus legitim ist, erhalten Minderjährige in solchen Gruppen Zugang zu für ihr Alter völlig ungeeigneten Inhalten.
Oft werden in den Gruppen auch Links zu Angeboten außerhalb des „SchülerVZ“ bereitgestellt, die dann auch gerne angesehen werden. So schauen sich dann schon Zwölfjährige den Trailer zum indizierten Horrorfilm bei youtube an, den sie eventuell selbst nie gesucht oder gefunden hätten.
Wer Mitglied im „SchülerVZ“ ist, hat Zugang zu allen Gruppen, eine Altersbeschränkung für bestimmte Themen gibt es nicht. Und selbst wenn es sie gäbe – es wäre ein leichtes, sie zu umgehen.
In der virtuellen Welt des „SchülerVZ“ existieren alle Jugendkulturen, die es auch in der realen Welt gibt. In einigen dieser Kulturen gehört die Übertretung von Gesetzen oder das Abweichen von sozialen Normen zum guten Ton (z.B. Graffiti-Sprayer, Kiffer, Hooligans, ProAna-Gruppen). Diese Gruppen haben insbesondere für Kinder und Jugendliche in der Pubertät eine starke Anziehungskraft.
Während sich diese Subkulturen in der Realität oft stark nach außen abschotten, sind sie im „SchülerVZ“ sehr leicht zu erreichen. So lassen sich über die Online-Community Verbindungen knüpfen, die ins reale Leben übertragen werden.
Insbesondere Kindern fehlt die Kompetenz, die angebotenen Inhalte richtig einzuordnen. In vielen Gruppen wird über Themen diskutiert, die sie überfordern.
Einen Diskussionsleiter gibt es in den Gruppen meist nicht, allerhöchstens einen Moderator, der selbst Gruppenmitglied ist und der sich darum kümmert, dass grundlegende Regeln der Gruppe eingehalten werden.
Im Gegensatz zu einer „realen“ Diskussion fehlt der direkte Kontakt zum Gesprächspartner, ein Umstand, der es schwer macht, z.B. zwischen Ironie und Ernst zu unterscheiden. Die Kommunikation in der virtuellen Welt erfordert Kompetenzen, die Kinder erst erwerben müssen.
Politische Gruppen im SchülerVZ
Auf dem virtuellen Schulhof des „SchülerVZ“ tummeln sich auch Vertreter vieler politischer Gruppen. Auch wenn es zum Alltag gehört, eine politische Haltung einzunehmen; im „SchülerVZ“ werden leider auch deutlich extreme politische Meinungen geäußert.
Schon bei der Anmeldung kann sich das neue Mitglied einer politischen Richtung zuordnen. Zur Auswahl stehen: "unpolitisch", "Kommunist", "sehr links", "links", "Mitte links", "liberal", "Mitte rechts", "rechts", "konservativ", "kronloyal" und "grün".
Der Kampf links-gegen-rechts tobt auch online. Teilweise verbreiten eindeutig politische Gruppen sehr bedenkliches Gedankengut. Auch die Verwendung von verbotenen Symbolen ist im „SchülerVZ“ zu beobachten. Der "Fremdenhass auf SchülerVZ" war bereits im letzten Jahr Thema in den Medien (z.B. online bei stern.de). In diesem Zusammenhang wurde „SchülerVZ“ auch von der FSM („Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“) verwarnt. Der Anbieter gelobte damals, Verbesserungen im Bereich Jugendschutz vorzunehmen, jedoch sind auch weiterhin fragwürdige Inhalte extrem leicht zu finden.

(Im Profil werden die Gruppen angezeigt, in denen der Nutzer Mitglied ist)
Zwar werden Gruppen mit eindeutig rechtswidrigem Inhalt gelöscht, sobald sie gemeldet werden, allerdings eröffnet sie dann ein anderer Nutzer mit leicht verändertem Titel erneut. Solange die Gruppen nicht vorher geprüft und gegebenenfalls abgelehnt werden, wird der Jugendschutz auch hier hinterherhinken.
Linktipps zum Thema:
AGB des SchülerVZ
http://www.schuelervz.net/l/terms
FAQ des SchülerVZ für Eltern und Lehrer
http://www.schuelervz.net/l/parents
Fremdenhass auf SchuelerVZ (Stern.de, 18.02.2008)
http://www.stern.de/politik/panorama/:Online-Netzwerk--Hakenkreuz-Fremdenhass-Sch%FClerVZ/611450.html
Vater zeigt SchülerVZ an (stern.de, 10.08.2007)
http://www.stern.de/politik/panorama/:Online-Netzwerk-Vater-Sch%FClerVZ/595062.html
Webseite der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter" (FSM)
http://www.fsm.de/
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

